Auszug - Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung (30 km/h) im Bereich Hermann-Seidel-Straße 43 - 59
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Es entsteht eine kurze Diskussion.
Da keine Fragen bestehen, liest die Vorsitzende den Beschlusstext vor und führt die Abstimmung durch. Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Einrichtung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h für die Hermann-Seidel-Straße von der Einmündung B158 bis zum Ende der geschlossenen Bebauung (Haus-Nr. 59) sowie in Gegenrichtung entsprechend der Anlage 2 zu dieser Beschlussvorlage. Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.
Abstimmungsergebnis
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