Auszug - Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung (30 km/h) im Bereich Hermann-Seidel-Straße 43 - 59

 
 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg
TOP: Ö 6.2
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 17.07.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40
Raum: Sporthalle (Vereinsraum)
Ort: Sporthalle, Am Friedenshain 19, 16248 Oderberg
OD-2024-035 Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung (30 km/h) im Bereich Hermann-Seidel-Straße 43 - 59
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:122.30.01.011-045/005

Es entsteht eine kurze Diskussion.

 

Da keine Fragen bestehen, liest die Vorsitzende den Beschlusstext vor und führt die Abstimmung durch.


Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Einrichtung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h für die Hermann-Seidel-Straße von der Einmündung B158 bis zum Ende der geschlossenen Bebauung (Haus-Nr. 59) sowie in Gegenrichtung entsprechend der Anlage 2 zu dieser Beschlussvorlage. Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

12

11

1

0

0

 


  Beschluss: 17.07.2024 Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen
Termin 31.07.2024 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Haupt- und Ordnungsamt  
Sachbearbeiter/-in: Daniel Gerhardt  
Termin: 31.07.2024 Status: (offen)
Auftrag: