Auszug - Gewährung einer Dienstaufwandsentschädigung für den Amtsdirektor
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Herr Matthes ergänzt zur Vorlage, dass die Aufwandsentschädigungssatzung in Kürze überarbeitet wird. Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg gewährt dem Amtsdirektor auf Grundlage des § 6 BbgKomBesV in Verbindung mit § 6 der Aufwandsentschädigungssatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg eine monatliche steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 160 Euro. Abstimmungsergebnis
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