Auszug - Errichtung einer Straßenbeleuchtungsanlage im Bereich Hebewerkstraße (ab SHW) bis Grenzhäuser in der Gemeinde Niederfinow
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Frau Fürst führt in die Thematik ein: -GV am 09.11.2023 besprochen -Klärung- keine Erschließungsbeitragspflicht, keine Anlage im Sinne des Erschießungsbeitragsrechtes -im Haushalts 2024 200 TEUR eingestellt - Beschlussvorlage- Erdverkabelungsanlage- die GV wollte eigentlich eine Solaranlage
Herr Matthes: Es besteht das Problem der Verschattung.
Schwerpunkte des Meinungsaustauschs: - In Erfahrung bringen, ob die Anlieger aus den Grenzhäusern eine Beleuchtungsanlage haben wollen - Frage der Aufstellung von Solarleuchten mit Bewegungsmeldern - Anzahl der benötigten Lichtpunkte ( 4-5 ?) - Prüfung, ob das Solarfeld (Panel) vergrößert werden kann, um eine bessere Leistung zu erzielen - Welche Standorte sind möglich? - Gespräch mit den Anwohnern/Anliegern suchen - Zusammenarbeit mit Liepe – Liepe in vorläufiger Haushaltsführung – Mitfinanzierung schwierig
Verweisung der BV an den Entwicklungsausschuss/Votum der Bürger einholen/ Einladen der Anlieger ab Hebewerkstraße 67 bis einschließlich Grenzhäuser in den Entwicklungsausschuss - Ziel: in Erfahrung bringen, was die Anlieger wollen -Terminabstimmung mit Herr Schwärzer |
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