Auszug - Abwägungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III " Wohnbebauung -An der Eberswalder Straße"

 
 
Bauausschuss Britz
TOP: Ö 8.2
Gremium: Bauausschuss Britz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 12.08.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
BR-2024-044 Abwägungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III " Wohnbebauung -An der Eberswalder Straße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Desor vom Planungsbüro Planungsteam Desor plan D Ingenieure PartG aus Wiesbaden zugeschaltet, um den Sachverhalt zu erläutern und Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten.

 

Herr Desor fasst kurz die Änderungen, die mit der zweiten Satzungsänderung im Vergleich zu den ursprünglichen Festsetzungen im B-Plan-Gebiet vorgenommen werden sollen, wie folgt zusammen:

  • die Trauf- und Firsthöhen werden festgelegt mit max. 6,7 m bzw. max. 9 m
  • die Terrassenflächen dürfen zukünftig auch außerhalb der Baugrenzen liegen
  • die Straßenbreiten der Haupterschließungsstraße wird von 15 Meter auf 10 Meter verringert; dieser Zugewinn an freiwerdender Fläche wird der GRZ2 (für Nebenanlagen) zugeschlagen; außerdem können nun auch die Grundstückszufahrten in der Gesamt-GRZ abgebildet werden
  • die Pflanzung von 40 Bäumen soll nicht mehr nur entlang der Straßen, sondern auch auf den an den Straßenraum angrenzenden Grünflächen erfolgen
  • die Regenwasserwasserableitung soll in eine an das Plangebiet angrenzende Versickerungsmulde erfolgen

 

Herr Kappes erfragt noch einmal die geplante Geschossigkeit an der Eberswalder Straße sowie an den übrigen Straßen im Plangebiet. Herr Desor bestätigt, dass die Bebauung überwiegend zweigeschossig geplant ist, nur entlang der Eberswalder Straße kann eine dreigeschossige Bebauung erfolgen.

 

Frau Lüdecke erörtert die Problematik in Bezug auf die zunächst höher angedachte Flächenversiegelung, die nunmehr nur noch 7,5%, anstatt der zunächst vorgesehenen Überschreitung der GRZ von bis zu 15%, vorsieht. Herr Desor ergänzt die Ausführungen und erklärt, dass es durch diese Anpassung rein rechtlich zu keiner Mehrversiegelung kommt und somit eine Genehmigung beim Ministerium (MLUK) nicht beantragt werden muss.

 

Auf die Frage von Herrn Gähle zur Anzahl der geplanten Wohneinheiten antwortet Frau Lüdecke, dass dies abhängig von der späteren Parzellierung ist.

 

Herr Wiedemann möchte wissen, ob an der Hauptstraße die Errichtung eines Gehwegs angedacht ist. Frau Lüdecke erläutert, dass alle Straßenflächen im B-Plangebiet Eigentum des Investors bleiben bzw. den Grundstücken zugeteilt werden. Die Straßen werden nicht öffentlich gewidmet, sodass die Gemeinde für die Errichtung und spätere Unterhaltung bzw. Instandhaltung der Straßen nicht verantwortlich ist. Der Anschluss des Plangebiets an das öffentliche Verkehrsnetz, hier an die Eberswalde Straße, muss unter Einbeziehung des Landesbetriebs Straßenwesen geklärt werden.

 

Herr Günther möchte wissen, ob die Versickerungswerte im Bereich der geplanten Mulde gegeben sind. Herr Desor erläutert, dass sowohl das anfallende Niederschlagswasser von den Straßenflächen als auch von den Grundstücksflächen über ein geschlossenes System in die Mulde abgeleitet wird. Eine wasserrechliche Genehmigung liegt bereits vor.

 

Der Abwägungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III „Wohnbebauung – An der Eberswalder Straße“ wird von den Bauausschussmitgliedern einstimmig befürwortet und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung empfohlen.