Auszug - Rückübertragung der Schulträgerschaft

 
 
Amtsausschuss
TOP: Ö 5.3
Gremium: Amtsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 03.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:15
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
AA-048/2015 IV Rückübertragung der Schulträgerschaft
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Frau Manuela StieglerAktenzeichen:10.20

Die Informationsvorlage liegt allen Mitgliedern des Amtsausschusses vor. 

 

Frau Gohlke informiert, dass die Begründung zu den bereits gefassten Beschlüssen zur Rückübertragung der Schulträgerschaft fehlerhaft ist. Aufgrund div. Anfragen  bei der Kommunalaufsicht des Landkreises forderte diese, alle Beschlüsse im Zusammenhang mit der Übertragung der Aufgabe der Schulträgerschaft mit Beschlusstext an.

Aus Sicht der Kämmerin besteht noch Klärungsbedarf; eine Rückrechnung der gezahlten Amtsumlagen würde einen nicht vertretbar hohen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen.

 

Frau Peters-Pasztor: Da der Landkreis (Kommunalaufsicht) erklärt hat, dass eine Durchsetzung der Rückrechnung nicht im öffentlichen Interesse stehe; sie würde von einer Rückrechnung absehen.