Auszug - Nutzungskonzept Dorfgemeinschaftshaus Serwest

 
 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin
TOP: Ö 7.1
Gremium: Finanz- und Sozialausschuss Chorin Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 13.08.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:50
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
CH-2024-062 IV Nutzungskonzept Dorfgemeinschaftshaus Serwest
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Polster erläutert, dass für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses in Serwest verschiedene Möglichkeiten bestehen.

Momentan werden die Räumlichkeiten im Erdgeschoss durch lokale Akteure genutzt. Im Obergeschoss könnte eine Arztpraxis angesiedelt oder Wohnraum geschaffen werden.

Dazu müsste ein umfassender Aus- und Umbau stattfinden, welche einen hohen finanziellen Aufwand bedeuten. Ansich befindet sich das Haus in einem guten Zustand.

Zu den finanziellen Auswirkungen teilt Frau Hecht mit, dass sich die Gemeinde Chorin im Haushaltssicherungskonzept befindet.

Zum Ausgleich des Haushaltes sei der Verkauf von 2 Grundstücken der Gemeinde angedacht, wozu auch das Dorfgemeinschaftshaus gehört. Es könnte sein, dass hierbei der Erlös des Grundstückes Serwester Dorfstraße 56 ausreichend ist.

Weiterhin könnte die Ausgleichszahlung von 50HERTZ für den Ausgleich des Haushaltes verwendet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt bildet der Haushaltsplan 2024 mit dem beschlossenen Haushaltssicherungskonzept die Grundlage und erst mit dem Jahresabschluss 2024 können genauere Aussagen zur Wirkung der genannten Maßnahmen auf die Haushaltslage der Gemeinde getroffen werden. Die Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist zu berücksichtigen und die Herkunft der erfolderlichen Eigenmittel für die zu stellenden Fördermittelanträge müssen zwingend geklärt und gewährleistet sein. Wenn eine Maßnahme zu 100% gefördert ist, wird der Ergebnishaushalt nicht belastet, da die Höhe der Abschreibungen oder Aufwendungen durch die Erträge aus den Zuwendungen ausgeglichen werden. Alle erforderlichen Kosten müssen mit der Steigerungsrate berücksichtigt werden. Dies soll nochmal geprüft und überarbeitet werden. Hierbei soll die Verwaltung behilflich sein.

Die ortsansässigen Akteure wünschen sich ein Dorfgemeinschaftshaus als Begegnungsstätte und dieses im Eigentum der Gemeinde zu belassen. Dazu ist ein wirtschaftliches und tragbares Nutzungskonzept erforderlich. Die Sicherung der Finanzierung der Baumaßnahmen seien auch durch Fördermittel über verschiedene Bereiche möglich, bedarf aber der Unterstützung der Verwaltung. Einige Anträge wurden bereits über den Landfrauenverein gestellt. Entscheidungen stehen noch aus. Soweit alle Voraussetzungen vorliegen, soll die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses weiterverfolgt werden. Dazu waren die anwesenden Mitglieder sich einig.