Herr Polster übergab zu dem Thema an die Verwaltung. Frau Spann erläuterte das Verfahren hinsichtlich der Fördermittelbeantragung. Eine Antragstellung stellt noch keine Verpflichtung dar und der Antrag könnte somit jederzeit zurückgezogen werden. Hierbei ist vorallem die finanzielle Belastung der Gemiende zu berücksichtigen. Frau Mante erläuterte kurz die Aufstellung des Landfrauenvereins zu den zu berücksicktigen fianziellen Auswirkungen und wie diese in dem Zeitraum der Durchführung gewährleistet werden können. Hierbei sind weitere Anträge auf Fördermittel gestellt worden und eine Entscheidung dazu ist ausstehend. Die anwesenden Mitglieder sind sich einig, dass eine Bewschlussfassung durch die Gemeinde zu empfehlen ist.
Abstimmungsergebnis
gesetzliche Anzahl
der Mitglieder
anwesend
ja
nein
enthalten
ausgeschlossen
6
4
0