Auszug - Sondernutzung Verkaufswagen Marktplatz Oderberg
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Frau Spann erklärt, dass die Stadt keine Marktplatzsatzung hat und daher die Sondernutzungssatzung greift. In der Sondernutzungssatzung sind die Gebühren jedoch ohne Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit festgelegt. Da die Höhe der Gebühren gemäß Sondernutzungssatzung zu hoch wären, soll hier über eine Ausnahmeregelung abgestimmt werden. Die Verkaufswagen nutzen den Marktplatz bisher ohne Zahlung an die Stadt, zukünftig soll eine Gebühr von 10,00 EUR je Wagen/Monat gezahlt werden.
Da es keine Fragen gibt, liest Frau Hähnel den Beschlusstext vor und führt die Abstimmung durch.
Beschluss: Die Stadt Oderberg beschließt, für die in Anlage OD-2024-033 aufgeführten Anträge, die Ermäßigung der Sondernutzungsgebühr auf 120,00 EUR pro Antragssteller pro Jahr, für das wöchentlich einstündige Abstellen eines Verkaufswagens auf dem Marktplatz in 16248 Oderberg.
Abstimmungsergebnis
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