Auszug - Gewährung einer Grunddienstbarkeit - Flurstück 81, Flur 5 im der Gemarkung Hohenfinow
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Beschluss: Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt, zugunsten der Vantage Towers AG, Prinzenallee 11-13, 40549 Düsseldorf, eine dinglich gesicherte Dienstbarkeit (Leitungs- und Wegerecht) für die Stromversorgung des auf dem Fl.: 6- 1/1.0 (priv. Grundstück) geplanten Funkmasten, dessen Anlagen sowie der Zuwegung zu Lasten des gemeindeeigenen Flurstückes 81/0.0 der Flur 5 in der Gemarkung Hohenfinow, zu gewähren. Für die Dienstbarkeit ist durch die Vantage Towers AG eine Entschädigung von einmalig 1.000,00 EUR an die Gemeinde Hohenfinow zu zahlen.
Abstimmungsergebnis
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