Auszug - Gewährung einer Grunddienstbarkeit - Flurstück 81, Flur 5 im der Gemarkung Hohenfinow

 
 
Gemeindevertretung Hohenfinow
TOP: Ö 6.9
Gremium: Gemeindevertretung Hohenfinow Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30
Raum: Querhaus Hohenfinow
Ort: Querhaus Hohenfinow, Am Anger 33, 16248 Hohenfinow
HO-2024-013 Gewährung einer Grunddienstbarkeit - Flurstück 81, Flur 5 im der Gemarkung Hohenfinow
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt, zugunsten der Vantage Towers AG, Prinzenallee 11-13, 40549 Düsseldorf, eine dinglich gesicherte Dienstbarkeit (Leitungs- und Wegerecht) für die Stromversorgung des auf dem Fl.: 6- 1/1.0 (priv. Grundstück) geplanten Funkmasten, dessen      Anlagen sowie der Zuwegung zu Lasten des gemeindeeigenen Flurstückes 81/0.0 der Flur 5 in der Gemarkung Hohenfinow, zu gewähren.

Für die Dienstbarkeit ist durch die Vantage Towers AG eine Entschädigung von einmalig 1.000,00 EUR an die Gemeinde Hohenfinow zu zahlen.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

9

7

7

0

0

0

 


  Beschluss: 19.09.2024 Gemeindevertretung Hohenfinow ungeändert beschlossen
Termin 04.10.2024 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Liegenschaftsamt  
Sachbearbeiter/-in: Ute Fröscher  
Termin: 04.10.2024 Status: (offen)
Auftrag: