Auszug - Beschluß über den Entwurf und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB Aufhebung des Bebauungsplanes "Eisengießerei Britz" Gemeinde Britz
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auf die Frage von Frau Gersdorf, ob der Bauauschuss an dem Vorgang beteiligt wurde, antwortet Herr Gersdorf, dass dies der Fall sei.
Frau Müßig vom durch die Amtsverwaltung beauftragten Planungsbüro erläutert zur Vorlage, dass der Bürger nach Offenlegung einen Monat Zeit hätte, Einwand zu erheben. Parallel dazu wird das baurechtliche Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Keine weiteren Wortmeldungen.
Beschluss: 1. Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Eisengießerei Britz“ und der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt (Anlage 1).
2. Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Eisengießerei Britz“ und der Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 2) sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage des Entwurfes zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Eisengießerei Britz“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange §4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |