Auszug - Abwägungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III " Wohnbebauung -An der Eberswalder Straße"
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Zur Beschlussvorlage gab es keine weiteren Fragen oder Diskussionen. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt:
Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplan Nr. III „Wohnbebauung -An der Eberswalder Straße“ in der 2. Änderung hat die Gemeinde geprüft und mit dem Ergebnis entsprechend der Anlage 1 gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Dem in der beigefügten Anlage dargelegten Abwägungsvorschlag wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
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