Auszug - Beschluss zur Satzung 2. Änderung Bebauungsplan Nr. III "Wohnbebauung -An der Eberswalder Straße" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 8.9
Gremium: Gemeindevertretung Britz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 26.08.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:45
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
BR-2024-045 Beschluss zur Satzung 2. Änderung Bebauungsplan Nr. III "Wohnbebauung -An der Eberswalder Straße" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. III „Wohnbebauung -An der Eberswalder Straße“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Satzung besteht aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen. Die zum Bebauungsplan gehörige Begründung wird von der Gemeindevertretung gebilligt.

Der Amtsdirektor wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. III „Wohnbebauung -An der Eberswalder Straße“ in der 2. Änderung gemäß § 10 Abs. 2 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Satzung ist nach der erfolgten Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo und zu welchen Dienstzeiten der Bebauungsplan „Wohnbebauung -An der Eberswalder Straße“ in der 2. Änderung eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

11

11

0

0

0