Auszug - Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung, des ehrenamtlichen Bürgermeisters und der Ortsbeiräte gemäß § 56 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes
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Beschluss einstimmig angenommen. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin stellt fest, dass keine Einwendungen gegen die Wahl der Gemeindevertretung, des ehrenamtlichen Bürgermeisters und der Ortsbeiräte in den Ortsteilen Brodowin, Chorin, Golzow, Neuehütte, Sandkrug, Senftenhütte und Serwest am 9. Juni 2024 bzw. am 30. Juni 2024 vorliegen. Die Wahl ist gültig.
Abstimmungsergebnis
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