Auszug - Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung, des ehrenamtlichen Bürgermeisters und der Ortsbeiräte gemäß § 56 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.1
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 29.08.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:20
Raum: Gemeindehaus Serwest
Ort: Gemeindehaus Serwest, Serwester Dorfstraße 29, 16230 Chorin
CH-2024-060 Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung, des ehrenamtlichen Bürgermeisters und der Ortsbeiräte gemäß § 56 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:121.10

Beschluss einstimmig angenommen.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin stellt fest, dass keine Einwendungen gegen die Wahl der Gemeindevertretung, des ehrenamtlichen Bürgermeisters und der Ortsbeiräte in den Ortsteilen Brodowin, Chorin, Golzow, Neuehütte, Sandkrug, Senftenhütte und Serwest am 9. Juni 2024 bzw. am 30. Juni 2024 vorliegen. Die Wahl ist gültig.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

12

11

11

-

-

-