Auszug - Errichtung eines Spielplatzes im OT Brodowin -Vergabe der Bauleistungen und Genehmigung einer überplanmäßigen Ein- und Auszahlung
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung tauscht sich zu dem Sachverhalt, nichtbenötigter Mittel aus der Maßnahme, KITA Waldwichtel Erweiterung/Ausbau aus. Die Gemeindevertretung einigt sich auf eine Änderung des Beschlusses. Der letzte Absatz des Beschlusses wird reduziert auf: „Die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 13.300€ wird genehmigt.“ Der weiterführende Text wird aus dem Beschluss genommen. Beschluss: Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, auf Grundlage der geprüften Angebote aus den beschränkten Ausschreibungen für die Errichtung eines Spielplatzes in Chorin - OT Brodowin
für die Teilleistung „archäologische Baubegleitung“ an das Archäologiebüro ABD-Dressler Goethestraße 22A 16548 Glienicke- Nordbahn
und für die Teilleistung Bau- Erdarbeiten, Spielgeräte, Metallbauarbeiten an die
Fa. Andre Rouvel Tiefbau, Baustoffhandel, Gütertransport Bahnhofstraße 5 16230 Chorin
den Zuschlag zu erteilen und mit der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen zu beauftragen.
Die außerplanmäßige Einnahme in Höhe von 7.000,00 Euro der Teilnehmergemeinschaft (TG) im BOV Brodowin aus dem Produktsachkonto 5510201-31702-2351010 wird genehmigt.
Die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 13.300,00 EUR wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |