Auszug - 1. Haushaltsnachtragssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2015
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Gohlke reicht vor der Sitzung an alle Gemeindevertreter den Stellenplan 2015 (Bearbeitungsstand 03.09.2015) in Papierform aus. Er ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Sie erläutert mit Eckdaten den Nachtragshaushalt. Dabei gibt sie bekannt, dass sich der vorgelegte Nachtragshaushaltsplan im Ergebnishaushalt in der Position der ordentlichen Aufwendungen um 11.000 EUR verringert von 3.334.600 EUR auf 3.323.600 EUR. Der Wert „vermindert um“ erhöht sich dem entsprechend auf 58.600 EUR.
Die Nachtragssatzung machte sich erforderlich aufgrund verschiedener Änderungen im Kita-Bereich.
Eventuell sind noch kleinere Änderungen in der Nachtragssatzung notwendig.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Britz beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan mit dem geänderten Stellenplan für das Jahr 2015.
Abstimmungsergebnis
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |