Auszug - Genehmigung einer Eilentscheidung für die Verlängerung der bestehenden Pachtverträge mit dem Lunower SV e.V. und dem Begegnungszentrum Lunow e. V.

 
 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen
TOP: Ö 6.6
Gremium: Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 17.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50
Raum: Feuerwehr Stolzenhagen
Ort: Feuerwehr Stolzenhagen, Ernst-Thälmann-Straße 19, 16248 Lunow-Stolzenhagen
LS-2024-031 Genehmigung einer Eilentscheidung für die Verlängerung der bestehenden Pachtverträge mit dem Lunower SV e.V. und dem Begegnungszentrum Lunow e. V.
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Die Vorsitzende liest die Beschlussvorlage vor und erläutert anschließend, dass Frau Teichert einen Fördermittelantrag für die Flutlichtanlage auf dem Sportplatz gestellt hat. Der Pachtvertrag wurde dahingehend bereits verlängert. Das war eine Voraussetzung für den Fördermittelantrag.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen genehmigt die vorstehende durch den Amtsdirektor im Benehmen mit der Vorsitzenden der Gemeindevertretung getroffene           Eilentscheidung folgenden Inhalts:

 

Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt, die mit dem Lunower SV e.V.            geschlossenen Pachtverträge für die Sporthalle und die Sportplätze in der Schulstraße sowie am Sportlerweg, zu verlängern. Ebenfalls sollen die bestehenden Verträge mit dem Begegnungs-zentrum Lunow e.V., für das Begegnungszentrum und die Freifläche hinter der Sporthalle,          verlängert werden. Für die oben genannten 5 Verträge wird eine Pachtdauer bis 31.12.2041        festgelegt. Alle übrigen Bestimmungen der jeweiligen Pachtverträge behalten weiterhin ihre        Gültigkeit.

Weiterhin stimmt die Gemeindevertretung dem Antrag des Lunower SV e.V. zur Sanierung des Fußbodens und der Umrüstung auf LED - Beleuchtung in der Sporthalle Schulstraße 1 in Lunow zu und befürwortet ausdrücklich einen Fördermittelantrag für das geplante Vorhaben. Es ist auf eine fachgerechte Ausführung der Arbeiten zu achten. Die Kosten, die im Zusammenhang mit den baulichen Veränderungen stehen, werden durch die Gemeinde nicht übernommen. Für die richtige Abrechnung und Verwendung der finanziellen Mittel übernimmt die Gemeinde ebenfalls keine  Haftung.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

9

9

0

0

0