Auszug - Bildung eines Werksausschusses für den Eigenbetrieb "Kloster Chorin" und Benennung der Mitglieder sowie der beratenden Mitglieder (sachkundige Einwohner)
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss einstimmig angenommen.
Der Vorsitzende ist nicht gewählt worden, und wird aus der Mitte der gemeindlichen Vertreter des Werkausschusses gewählt. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin bildet einen Werksausschuss mit sieben Mitgliedern und drei sachkundigen Einwohnern. Die Gemeindevertretung legt folgende Besetzung des Ausschusses fest:
Abstimmungsergebnis
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |