Auszug - Aufwandsentschädigungssatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
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Herr Matthes erläutert die Vorlage. Er erklärt, dass laut Amt für Statistik lag die Einwohnerzahl am 30. Juni des Vorjahres die Einwohnerzahl des Amtes BCO 9.939. Also unter 10.000 Einwohner demzufolge ist die Satzung anzupassen.
Herr Marten erklärt, dass ihn die zukünftige Auszahlung der Aufwandsentschädigung verwundert.
Herr Matthes übergibt das Wort an Frau Schweidler.
Frau Schweidler erklärt, dass die Aufwandsentschädigung vorausgezahlt wird. Kommen laut Satzung Mitglieder ihrer Pflicht an zwei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten nicht nach erfolgt eine Einstellung der Zahlung. Aufgrund der Vorauszahlung muss eine Rückforderung durch das Amt veranlasst werden, was ein Mehraufwand für die Verwaltung bedeutet.
Die Anwesenden tauschen sich dazu aus.
Außerdem Tauscht sich der Ausschuss noch zu der monatlichen pauschalen Aufwandsentschädigung des Seniorenbeirates aus und einigt sich die Beträge anzupassen. Somit soll der Betrag für die stellv. Vorsitzende von 35 EUR auf 40 EUR erhöht werden und bei den Mitgliedern von 20 EUR auf 25 EUR.
Herr Marten lässt abstimmen. Die Vorlage wird mit entsprechender Änderung an den Amtsausschuss zur Beschlussfassung empfohlen. |
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