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Beschluss: - Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Offenlage des 2. Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 100 „Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung – Joachimsthaler Straße, Britz“ (Stand 24.02.2014) einschließlich Begründung, Planzeichnung und Umweltbericht. Als Anlage werden der Grünordnungsplan, die artenschutzrechtliche Untersuchung, das Bodengutachten sowie das Schallgutachten als Abwägungsmaterial des Umweltberichtes mit ausgelegt.
Da sich die grundlegenden Planungsabsichten, Intensionen der Art der Nutzung und geplanten quantitativen Zulässigkeiten zum ursprünglichen Entwurf nicht ändern, wird die Auslegungsfrist angemessen verkürzt und gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auf zwei Wochen beschränkt. - Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die erneute Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in ebenfalls angemessen verkürztem Zeitrahmen nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB.
- Die Offenlage ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis gesetzliche Anzahl der Mitglieder | anwesend | ja | nein | enthalten | ausgeschlossen | 12 | 11 | 11 | 0 | 0 | 0 |
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