Auszug - Nochmalige Offenlage und TÖB-Beteiligung auf Grund einer Änderung in den Festsetzungen B-Plan-Nr. 100 "Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung an der Joachimsthaler Straße"

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 5.1
Gremium: Gemeindevertretung Britz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 24.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:15
Raum: Heimatstube Britz
Ort: Heimatstube Britz, Joachimsthaler Straße 6, 16230 Britz
BR-011/2014 Nochmalige Offenlage und TÖB-Beteiligung auf Grund einer Änderung in den Festsetzungen B-Plan-Nr. 100 "Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung an der Joachimsthaler Straße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Aileen Buse

Keine Wortmeldung.

 


Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Offenlage des 2. Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 100 „Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung – Joachimsthaler Straße, Britz“ (Stand 24.02.2014) einschließlich Begründung, Planzeichnung und Umweltbericht. Als Anlage werden der Grünordnungsplan, die artenschutzrechtliche Untersuchung, das Bodengutachten sowie das Schallgutachten als Abwägungsmaterial des Umweltberichtes mit ausgelegt.

Da sich die grundlegenden Planungsabsichten, Intensionen der Art der Nutzung und geplanten quantitativen Zulässigkeiten zum ursprünglichen Entwurf nicht ändern, wird die Auslegungsfrist angemessen verkürzt und gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auf zwei Wochen beschränkt.

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die erneute Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in ebenfalls angemessen verkürztem Zeitrahmen nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

  1. Die Offenlage ist gemäß               § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

12

11

11

0

0

0