Auszug - Gewährung einer Grunddienstbarkeit zugunsten der E.DIS Netz GmbH - Gemarkung Chorin, Fl.: 1- 1/0.0
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Herr Krüger liest den Beschluss CH-2024-030 vor. Dazu äußert Herr Krüger eine Frage an Herrn Matthes. Seit wann liegt die Vereinbarung dem Amt vor, da die Vereinbarung mit dem 01.02.2024 datiert ist.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, zugunsten der E.DIS Netz GmbH eine dinglich gesicherte Dienstbarkeit zum Zwecke der Verlegung von Kabel, den Betrieb und die Unterhaltung für die Stromversorgung des auf dem Fl.: 2- 44/0.0 (priv. Grundstück) geplanten Funkmasten und der Trafostation zu Lasten des gemeindeeigenen Flurstückes 1/0.0 der Flur 1 in der Gemarkung Chorin, zu gewähren. Für die Dienstbarkeit ist durch den Netzbetreiber eine Entschädigung von einmalig 154,00 EUR an die Gemeinde Chorin zu zahlen.
Abstimmungsergebnis
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