Auszug - Gewährung einer Grunddienstbarkeit zugunsten der E.DIS Netz GmbH - Gemarkung Chorin, Fl.: 1- 1/0.0

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 8.3
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-2024-030 Gewährung einer Grunddienstbarkeit zugunsten der E.DIS Netz GmbH - Gemarkung Chorin, Fl.: 1- 1/0.0
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Krüger liest den Beschluss CH-2024-030 vor. Dazu äußert Herr Krüger eine Frage an Herrn Matthes. Seit wann liegt die Vereinbarung dem Amt vor, da die Vereinbarung mit dem 01.02.2024 datiert ist.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, zugunsten der E.DIS Netz GmbH eine dinglich        gesicherte Dienstbarkeit zum Zwecke der Verlegung von Kabel, den Betrieb und die Unterhaltung  für die Stromversorgung des auf dem Fl.: 2- 44/0.0 (priv. Grundstück) geplanten Funkmasten und der Trafostation zu Lasten des gemeindeeigenen Flurstückes 1/0.0 der Flur 1 in der Gemarkung Chorin, zu gewähren.

Für die Dienstbarkeit ist durch den Netzbetreiber eine Entschädigung von einmalig 154,00 EUR an die Gemeinde Chorin zu zahlen.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

12

10

10

0

0

0