Auszug - Künftige Verfahrensweise zu Ersatzbeschaffungen in den Dorfgemeinschaftshäusern
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Herr Krüger berichtet das im FSA ausführlich über die Verfahrensweise zur Beschaffung in den Dorfgemeindehäuser debattiert wurde. Ist die Gemeindevertretung der Meinung das jedes Gemeindehaus einen E-Herd benötigt? Wer hat die bereits vorhandenen Elektrogeräte beschafft? Wurden diese über eine Förderung oder privat beschafft? Muss für die Ersetzung die GV aufkommen? Herr Polster äußert das die Ersatzbeschaffung über eine Satzung geklärt sein sollte. Die Gemeindehäuser werden für öffentlich und auch privater Veranstaltungen genutzt und vermietet. Es ginge nicht um eine Neuanschaffung, sondern um eine Ersatzbeschaffung. FSA positioniert sich weiterhin dafür, dass alle defekten Elektrogeräte die vor dem 31.12.2024 beschafft wurden, über die Ersatzbeschaffung ersetzt werden sollten. Herr Winkelmann befürwortet die Aussagen von Herrn Polster. Frau Wiemer gab den Einwand, dass die Geräte auf Grund erhöhter Nutzung und Nachfrage nötig werden. Herr Buse befürwortet die Aussage von Herrn Polster. Herr Krüger möchte erstmal weiter wie bisher verfahren. Eine Rücksprache mit Frau Kießling zur nächsten GV ist erwünscht.
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