Auszug - Investive Schulentwicklung unter Inanspruchnahme von Fördermitteln aus der Richtlinie Investitionsprogramm Ganztag

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 7.4
Gremium: Gemeindevertretung Britz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 30.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
BR-2024-064 IV Investive Schulentwicklung unter Inanspruchnahme von Fördermitteln aus der Richtlinie Investitionsprogramm Ganztag
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Matthes erläutert ausführlich die Informationsvorlage und hebt einige Ausschnitte aus der Informationsvorlage des Sachverhaltes hervor.

 

Die Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln RL Investitionsprogramm Ganztag ist die Einführung eines Ganztagsschulmodells. Hierbei ist zu beachten, dass angesichts der Personalausstattung von Schule und Hort Mehraufwand vermieden wird. Vielmehr gilt es, den Istzustand in ein Ganztagsmodell zu transferieren, um Anspruch auf Fördermittel zu haben. Dies kann nur in gegenseitiger enger Zusammenarbeit von Schule, Hort, Eltern, Schülern und Schulträger auf den Weg gebracht werden.

In Brandenburg gibt es ein historisch gewachsenes kombiniertes Unterrichts- und Betreuungsangebot von Schule und Hort, welches durchaus vergleichbar ist mit den tradierten Ganztagsangeboten. Dies trifft uneingeschränkt auch auf die Max-Kienitz-Grundschule und den Schulhort zu. Es existiert im Wesentlichen schon ein Ganztagsschulbetrieb unter den aktuellen Bedingungen. Der Schritt zum genehmigungsfähigen Ganztagsschulkonzept scheint daher nicht weit zu sein.

Angesichts dessen hat die Verwaltung auf Antrag vom Landkreis Barnim ein positives Votum für eine Fördersumme von 1.139.194,01 € für die Sanierung der Sporthalle, die barrierefreie Herstellung der drei Zugänge zum Schulgebäude, den Umbau des Erdgeschosses von Schule und Hort mit Rückbau des Verbindungsganges Schulgebäude sowie eine ansprechendere Schulhofgestaltung erhalten. Nun kann bis Ende 2024 mit diesem positiven Votum die Förderung der Maßnahmen beantragt werden. Alle beteiligten Partner müssen sich nun der Frage stellen, wie kann der Spagat zwischen einem einzuführenden Ganztagsschulprogramm auf der einen Seite und der Vermeidung von Mehraufwand auf der anderen Seite gelingen.

Das Staatliche Schulamt begrüßt das Unterfangen und sieht aus fachlicher Sicht wenige Hindernisse bei der Umsetzung.