Auszug - Aufwandsentschädigungs- und Zuwendungssatung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg (AufwZuwFF)
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Der Amtsdirektor erläutert, dass die Satzung sich bei den Werten an den umliegenden Ämtern und Kommunen orientiert.
Frau von Cysewski kritisiert, dass die Ortswehrführer mehr Geld erhalten, die Jugendwarte aber nicht. Herr Winkels erläutert, dass der Entschädigungssatz für die Jugendwarte bereits der höchste im Landkreis Barnim ist. Frau Hähnel hinterfragt grundsätzlich, wie die höheren Entschädigungen gerechtfertigt werden können. Frau Spann geht in Bezug auf die Jugendwarte davon aus, dass sich eine Erhöhung um zehn Euro machbar ist.
Im Ergebnis der Diskussion werden folgende Änderungen vorgeschlagen:
- § 2 Abs. 1 Nr. 3 b: keine Entschädigung für den zweiten Stellvertreter - § 2 Abs. 1 Nr. 4 a: Erhöhung von 40 Euro auf 50 Euro - § 2 Abs. 1 Nr. 4 b: Betreuungsschlüssel auf 1/8 ändern - § 2 Abs. 3: Betreuungsschlüssel von 1/9 auf 1/8 ändern - § 5: anstatt 15 Euro pro Person ein Festbetrag von 3.500 Euro
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Aufwandsentschädigungs- und Zuwendungssatzung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg (AufwZuwFF) entsprechend der Anlage 1 zu AA-2024-058 zum 01.01.2025. Abstimmungsergebnis
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