Auszug - 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 8.3
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 17.10.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:20
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Brodowin
Ort: Dorfgemeinschaftshaus, Brodowin, Brodowiner Dorfstraße 61, 16230 Chorin
CH-2024-087 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Hecht erläutert die Beschlussvorlage. Die Gemeinde Chorin hat eine Zweitwohnsitzsteuersatzung, die die durchschnittliche Nettokaltmiete zur Berechnung heranzieht. Auf diesen Wert wird dann der entsprechende Hebesatz angewendet. Die durchschnittliche Nettokaltmiete wurde 2019 das letzte Mal in Höhe von 3,34€/m²/pro Monat ermittelt. Im Rahmen des Zensus landet die aktuelle durchschnittliche Nettokaltmiete bei 5€/m²/ pro Monat. Frau Hecht stellt die Mehrbelastung durch die entsprechende Erhöhung dar.

Die Gemeindevertretung tausch sich zur Beschlussvorlage aus, und bespricht die Auswirkungen.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer.  

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

12

10

-

9

1

-