Auszug - 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer
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Frau Hecht erläutert die Beschlussvorlage. Die Gemeinde Chorin hat eine Zweitwohnsitzsteuersatzung, die die durchschnittliche Nettokaltmiete zur Berechnung heranzieht. Auf diesen Wert wird dann der entsprechende Hebesatz angewendet. Die durchschnittliche Nettokaltmiete wurde 2019 das letzte Mal in Höhe von 3,34€/m²/pro Monat ermittelt. Im Rahmen des Zensus landet die aktuelle durchschnittliche Nettokaltmiete bei 5€/m²/ pro Monat. Frau Hecht stellt die Mehrbelastung durch die entsprechende Erhöhung dar. Die Gemeindevertretung tausch sich zur Beschlussvorlage aus, und bespricht die Auswirkungen. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer.
Abstimmungsergebnis
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