Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2025

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 8.4
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.10.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:20
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Brodowin
Ort: Dorfgemeinschaftshaus, Brodowin, Brodowiner Dorfstraße 61, 16230 Chorin
CH-2024-088 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2025
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Der Ausgangspunkt für die HH-Planung 2025 sind die Daten aus dem Jahresabschluss 2023,der dem RGPA 08/2024 zur Prüfung vorgelegt wurde. Die Gemeinde Chorin muss die in 2024 beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen zunächst fortführen, um den Fehlbetrag aus 2023 (182.000€) vollständig abbauen zu können. Mit dem vorliegenden HH-Plan wäre es möglich diesen Fehlbetrag bis Ende 2025 abzubauen. Dadurch würde eine Fortschreibung des HSK nicht mehr notwendig sein.

Die Ergebnisrechnung signalisiert eine etwas kritische Situation, dem steht aber eine solide Rücklage entgegen, die langsam aufgebaut werden soll.

Nichtsdestotrotz sind zahlreiche Infrastrukturmaßnahmen, Investitionsvorbereitungen und soziale Aufwendungen in dem HH-Plan verankert. Durch die angesparten Schlüsselzuweisungen können entsprechend notwendige Instandsetzungsarbeiten an Straßen und Regenentwässerungsarbeiten vorangetrieben werden. Prioritätenliste wird im EA besprochen

 

Investitionsmaßnahmen/Planungsleistungen: - Ausbau Triftstraße

       - Ersatzneubau Brücke Golzower Weg

       - SBL-LED in Chorin

       - Stellplätze Brodowiner Dorfstraße

       - Straßenentwässerung Buchholzer Straße

       - Tablets dig. Sitzungsdienst

       - Ausstattung Dorfgemeinschaftshaus Serwest

 

Der HH-Ausgleich wird knapp erreicht, obwohl umfangreiche Maßnahmen geplant sind.

 

Im HSK sind die Hebesetze für Grundsteuer A und B perspektivisches angepasst.


Beschluss:

Die Gemeinde Chorin beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025.

 

Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 570.000 EUR festgesetzt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

12

10

10

-

-

-