Auszug - Rückübertragung der Schulträgerschaft an die Gemeinde Liepe
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Frau Gohlke teilt mit, dass die Gemeindevertretung bereits am 12.05.2015 den Beschluss zur Rückübertragung der Schulträgerschaft an die Gemeinde Liepe gefasst hat. Da sich aber zwischenzeitlich neue Erkenntnisse ergeben haben, ist eine nochmalige Diskussion bzw. Beratung erforderlich. Eine Rückübertragung der Schulträgerschaft auf die Gemeinde Niederfinow und Hohenfinow ist in der Vergangenheit nicht zustande gekommen. Diese Gemeinden müssen demnächst über das Rückgabeverlangen beschließen. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt aufgrund neuer Informationen und einer geänderten Sachlage, den Beschluss Nr. LI-010/2015 vom 12.05.2015 aufzuheben, in dem die Gemeinde Liepe gemäß § 135 Abs. 5 Satz 4 BbgKVerf die Rückübertragung der Schulträgerschaft vom Amt Britz-Chorin-Oderberg zum 01.01.2016 verlangt.
Abstimmungsergebnis
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