Auszug - Zuwendung der Gemeinde Chorin an das Amt Britz-Chorin-Oderberg zur Sturzerhöhung und zum Einbau eines Sektionaltores im Feuerwehrgerätehauses Golzow
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Auch hier hat der Bau- und Feuerwehrausschuss die Beschlussfassung empfohlen. Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde Chorin und dem Amt Britz-Chorin-Oderberg gemäß der Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage. Der öffentlich-rechtliche Vertrag tritt mit seiner vollständigen Unterzeichnung in Kraft und ersetzt den durch AA-2024-024 vom 15.05.2024 und CH-2024-028 vom 25.04.2024 beschlossenen Vertrag der Gemeinde Chorin und des Amtes Britz-Chorin-Oderberg. Abstimmungsergebnis
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