Auszug - Entlastung des Amtsdirektors des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2023
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Reuter möchte Senioren und Behinderte nicht lesen. Das wirkt auf sie diskriminierend. Frau Hecht muss sich aber an die Kontierungsvorgaben des Landes halten, gibt sie zu bedenken.
Desweiteren hat das RGPA auch für die Entlastung des Amtsdirektors für das Haushaltsjahr 2023 die Empfehlung ausgesprochen.
Herr Stürmer verliest auch hier den Beschlusstext und lässt abstimmen. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2023 zu entlasten.
Abstimmungsergebnis
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |