Auszug - Beschluss zur Ausführung Randbefestigung Choriner Straße
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Herr Schwärzer: Die Querung wurde gestrichen. Die Betonsteine werden in rot und in Herbstfarben verwendet. In der Planung wird die Lage festgeschrieben. Mit den Anliegern/Grundstückseigentümern sollen Absprachen zu den Anbindungen/Anschlüssen getroffen werden.
Herr Großebokermann: Aus Kostengründen wird das Vorhaben nur bis zur ehemaligen Schule umgesetzt. Herr Kunert bittet daher darum, den Restweg zu glätten. Das Parkverhalten ist zu regulieren. Die Bäume in Höhe Grundstück Wegener müssen gefällt werden.
Her Schwärzer regt ein Konzept zum Parken in der Choriner Straße an.
Frau Fürst verliest den Beschlussentwurf und bringt die Vorlage zur Abstimmung.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt den grundhaften Ausbau der Randbefestigung der Choriner Straße als Pflasterbefestigung. Diese ist begeh- und befahrbar mittels Betonsteinpflaster Rechteck grau (alternativ nach Bemusterung herbstbunt) mit beidseitiger Randeinfassung in Betonborden entsprechend Anlage Lageplan Zeichnung Nr. 1 herzustellen. Des Weiteren die Profilierung der vorhandenen Oberfläche mit Zuliefermaterial entsprechend Anlage Lageplan Zeichnung Nr. 2 durchzuführen.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Bauleistungen auszuschreiben und dem im Ergebnis der Ausschreibung wirtschaftlichstem Bieter den Auftrag zu erteilen. Die Gemeindevertretung ist in der auf die Auftragserteilungen folgenden Sitzung über das Ergebnis zu informieren.
Abstimmungsergebnis
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