Auszug - Änderung der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Britz
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Herr Marten informiert zur Vorlage und übergibt das Wort an Frau Spann.
Frau Spann erklärt, dass in der Vereinsförderrichtlinie die Nebenbestimmungen geändert werden sollen. Es gab vor einiger Zeit eine Prüfung zum Vergaberecht, wo das Rechnungsprüfungsamt Beanstandungen diesbezüglich hatte.
Herr Marten erläutert, dass im Sozialausschuss die Frage aufkam, wie mit Jubiläen umgegangen wird. In welcher Größenordnung soll dies gestattet werden, wie wird damit umgegangen. Der Vorschlag ist, wenn Unterstützung zu Vereinsjubiläen, dann zum 10. und 20. Jahrestag, danach alle 5 Jahre ab dem 20. Jubiläum. Das 20. Jubiläum ist es schon wert, dass man dies mit einem Zuschuss von maximal 500 EUR entsprechend der Haushaltslage unterstützt. Dies sollte dann durch die Gemeinde persönlich direkt übergeben werden. So erkennt der Verein, dass dies von der Gemeinde kommt. Auch eine Änderung in der Richtlinie muss vorgenommen werden.
Auf dem Dokument werden die verschiedenen Punkte durchgegangen und Änderungen durch Frau Spann aufgenommen: Die bisherige Formulierung in § 3 bleibt bestehen, es wird nur der Umgang mit den Jubiläen genauer benannt: 10 Jahre und 20 Jahre - 500 EUR und danach alle 5 Jahre je nach Haushaltslage.
Die Richtlinie wird dann als Beschluss mit den entsprechenden Änderungen in die Gemeindevertretung (GV) gereicht und zur Beschlussfassung empfohlen werden. Die Abstimmung zur Änderung der Anlagen erfolgt danach.
Herr Marten möchte wissen, ob es nach der Änderung der Richtlinie für die jeweiligen Vereine eine Erklärung zum Verständnis gibt, oder muss man sich als Verein selber kümmern? Es sind Formulierungen dabei, die unterschiedlich ausgelegt werden könnten. Vielleicht sollte man auf bestimmte Punkte genau aufmerksam machen oder eine kleine Erläuterung dazu geben.
Frau Spann macht klar, dass es nicht nur die Vereine in der Gemeinde Britz betrifft, der Hinweis vom Rechnungsprüfungsamt gilt für alle Vereinsförderrichtlinien. Es wird ein Zuwendungsbescheid verschickt und in diesem Bescheid kann man auf die Änderung hinweisen. Außerdem steht Frau Hiller den Vereinen jederzeit für Fragen zur Verfügung.
Die Teilnehmer tauschen sich aus. Eventuell könnte man ein Blatt anhängen oder die Änderung farblich oder dick im Bescheid mit ein oder zwei Sätzen hervorheben.
Herr Marten möchte außerdem wissen, da die Richtlinie erst im neuen Jahr auf die Tagesordnung zur Beschlussfassung kommt, ist die Richtlinie dann zum 01.01.2025 rückwirkend gültig?
Frau Spann erklärt, dass die Richtlinie rückwirkend gültig ist und die Bescheide erst nach Beschlussfassung versandt werden.
Eine weitere Abstimmung zu den Anlagen erfolgt – wird einstimmig zur Beschlussfassung an die GV empfohlen. |
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