Auszug - Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz
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Herr Marten informiert kurz zur Vorlage.
Frau Spann weist auf einen kleinen Fehler in der Vorlage auf der Seite 1 hin. Dort muss der § 18a in § 19 geändert werden. Sie fasst die Vorlage kurz zusammen.
Herr Marten gibt den Hinweis, dass man sich auf der Seite des MBJS alles noch genauer durchlesen kann. Außerdem erinnert er an die Problematik Kinder- und Jugendschutzkonzept. Es sind auch in der Verwaltung noch viele Arbeiten zur Thematik zu bearbeiten.
Frau Spann ergänzt, dass nicht nur an die Kitas, sondern auch an die Jugendtreffs gedacht werden muss. Alle Kindertagesstätten werden ein Konzept haben, wo auch Auszüge des Gewaltschutzes integriert sind und eine Art Beschwerdemanagement. Jetzt gab es vom MBJS neue Hinweise, wie damit umzugehen ist. Es gab eine Fristverlängerung bis 30.04.2025, um dies auch umzusetzen. Die Umsetzung erfolgt, indem sich mit Einrichtungsleitern abgestimmt und dann auf alle Einrichtungen übernommen wird.
Die Ausschussteilnehmer tauschen sich dazu aus. |
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