Auszug - Übernahme des Krafthauses Niederfinow vom Amt Britz-Chorin-Oderberg
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Wortmeldungen zur Beschlussvorlage:
Frau Peters Pasztor fragt an, ob es möglich ist, dass es ein „Zentrales Tourismusbüro der Gemeinde Niederfinow“ statt eines „Zentralen Tourismusbüro des Amtes Britz-Chorin-Oderberg“ werden könnte. Sie stellt fest, dass die Gestaltungshoheit bei der Gemeinde liegen sollte. Frau Gohlke erklärt, dass noch einmal bei der ILB nachgefragt werde, wie eng die Auflagen aus dem Fördermittelbescheid ausgelegt werden sollen.
Herr Dr. Gollner merkt an, dass es schon fraglich sei, warum das Amt jetzt das Krafthaus abgeben will. Herr Teichmann stellt wiederholt klar, dass die Gemeinde alle touristischen Einrichtungen in ihrer Zuständigkeit haben wolle und die Gemeinde auf das Amt zugegangen sei. Herr Dr. Gollner sagt, dass eine Rückübertragung der Selbstverwaltungsaufgabe nach 5 Jahren nur möglich sei, wenn mindestens 2 Gemeinden die gleiche Aufgabe rückübertragen wollen. Er verweist diesbezüglich auf § 135 Abs. 5 BbgKVerf. Herr Schellhase, Fachdienstleiter Liegenschaften/ Gebäude führt aus, dass es sich hier um eine freiwillige Aufgabe handle und die Aufgabe nach Ablauf der Vertragslaufzeit an das Amt zurück fällt. Frau Peters-Pasztor sagt: „ich verlasse mich auf das Amt und ich vertraue auf das Amt“.
Herr Butzkies ist für die Übernahme, fragt aber nach, ob nicht ein Eigentumsübergang möglich sei. Frau Gohlke antwortet, dass das Anlagevermögen beim Amt bilanziert sei und wenn kein Wertausgleich durch die Gemeinde erfolge, dies ein Loch in der Bilanz reiße.
Herr Dieter befürwortet die Übernahme des Krafthauses. Falls die Einnahmen nicht ausreichen könne neu kalkuliert werden und dann ggf. die Einnahmen/ Erträge erhöht werden. Die strategische Zielsetzung der Übernahme aller touristischen Einrichtungen durch die Gemeinde unterstreicht er noch einmal und hebt den enormen musealen Wert des Krafthauses als Teil des Schiffshebewerkes hervor. Darüber hinaus hätte die Gemeinde auch eine soziale Verpflichtung – hier Arbeitsplatzsicherung für 3 Arbeitskräfte und eine Verantwortung gegenüber den Gewerbetreibenden.
Nach Meinung von Herrn Butzkies sollte auch eine Satzung erlassen werden und die Informationsstelle sollte die Öffnungszeiten anders gestalten.
Ein Einwohner meldet sich zu Wort und der Vorsitzende lässt die Wortmeldung zu. Er fragt nach, ob die WITO noch finanziell beteiligt ist. Frau Gohlke verneint dies.
Herr Dieter verwehrt sich an dieser Stelle öffentlich dagegen, dass Herr Dr. Gollner in einer Mail den Gemeindevertretern droht, so sie den Beschluss tragen. Auf Antrag des Herrn Dr. Gollner kommt es zu einer namentlichen Abstimmung über den Beschlussvorschlag.
Herr Teichmann ja Herr Dieter ja Herr Butzkies ja Herr Dr. Gollner nein Frau Peters-Pasztor ja Herr Rütz Enthaltung Herr Preuß ja Beschluss: Die Gemeinde Niederfinow beantragt vom Amt Britz-Chorin-Oderberg die Überlassung des Krafthauses Niederfinow entsprechend des als Anlage 1 beigefügten Besitzüberlassungsvertrages mit Wirkung ab 01.03.2014 befristet bis zum 31.12.2018 zuzüglich einer unbefristeten Verlängerungsoption. Die Gemeinde Niederfinow verpflichtet sich gegenüber dem Amt Britz-Chorin-Oderberg und der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) zur Sicherstellung der Zweckbindung des Krafthauses als zentrale Touristinformation.
Abstimmungsergebnis
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