Auszug - 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Oderberg über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer
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Der Amtsdirektor erläutert, dass die Neuberechnung nach den Zensus-Zahlen durchgeführt wurde. Durch die Herabsenkung der Einwohnerzahlen fällt auch die Einnahme für die Stadt geringer aus. Um die fehlenden Einnahmen auszugleichen wird empfohlen, die Zweitwohnungsteuer zu erhöhen.
Da keine Fragen bestehen, liest die Vorsitzende den Beschlusstext vor und führt die Abstimmung durch. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Oderberg über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer.
Abstimmungsergebnis
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