Auszug - Übergabe der kommunalen Kindertagesstätten an einen freien Träger
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Der Amtsdirektor führt aus, dass nach dem SGB die freie Trägerschaft Vorrang hat. Er bittet zu beachten, dass die freie Trägerschaft erhebliche Mehrkosten mit sich bringt und erläutert diese. Die Stadt ist verpflichtet, den freien Träger zu bezuschussen. Die Stadt ist aktuell finanziell nicht in der Lage diese Kosten zu stemmen.
Die derzeit geringe Auslastung ist wirtschaftlich gesehen kein Problem. Die Kinder haben mehr Platz zur Verfügung. Da jedes Kind mit einem Zuschuss durch die Stadt unterstützt wird, sind die Kosten momentan gering.
Der Amtsdirektor empfiehlt jetzt noch von einer Übergabe an einen freien Träger abzusehen und die Zeit zu nutzen, um die Einrichtung attraktiver zu gestalten.
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