Auszug - Entlastung der Werkleitung des Eigenbetriebes Kloster für das Wirtschaftsjahr 2023
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Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Entlastung der Werkleitung des Eigenbetriebes Kloster Chorin für das Wirtschaftsjahr 2023 gemäß § 33 (1) Nr. 2 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden des Landes Brandenburg (EigV).
Abstimmungsergebnis
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