Auszug - Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse und Zeichen für Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
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Wie von Herrn Püschel vorgeschlagen, werden die TOP‘s 6.1 und 6.4 gemeinsam diskutiert. Er gibt bekannt, dass ein Ortstermin mit der Straßenverkehrsbehörde vereinbart wurde, um genauere Abstimmungen zu tätigen. Die Straßenkörper in der Gemeinde sind nicht für eine so hohe Belastung (Geschwindigkeit und Last der Fahrzeuge) ausgelegt. Daraus ergeben sich ein zu schneller Verschleiß der Straßen und zwecks Instandhaltung erhebliche Kostenaufwendungen für die Gemeinde. Herr Püschel schlägt vor, alle Schilder umgehend zu erneuern um somit eine günstige Verhandlungsbasis mit der Straßenverkehrsbehörde zu schaffen. Frau von Cysewski schlägt ebenfalls die Ausschreibung aller Verkehrszeichen vor.
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