Auszug - Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse und Zeichen für Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h

 
 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen
TOP: Ö 6.1
Gremium: Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 27.10.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:50
Raum: Feuerwehr Stolzenhagen
Ort: Feuerwehr Stolzenhagen, Ernst-Thälmann-Straße 19, 16248 Lunow-Stolzenhagen
LS-019/2015 IV Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse und Zeichen für Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Frau Solveig Spann

Wie von Herrn Püschel vorgeschlagen, werden die TOP‘s 6.1 und 6.4 gemeinsam diskutiert.

Er gibt bekannt, dass ein Ortstermin mit der Straßenverkehrsbehörde vereinbart wurde, um         genauere Abstimmungen zu tätigen. Die Straßenkörper in der Gemeinde sind nicht für eine so hohe Belastung (Geschwindigkeit und Last der Fahrzeuge) ausgelegt. Daraus ergeben sich ein zu schneller Verschleiß der Straßen und zwecks Instandhaltung erhebliche Kostenaufwendungen für die Gemeinde.

Herr Püschel schlägt vor, alle Schilder umgehend zu erneuern um somit eine günstige               Verhandlungsbasis mit der Straßenverkehrsbehörde zu schaffen.

Frau von Cysewski schlägt ebenfalls die Ausschreibung aller Verkehrszeichen vor.