Auszug - Vermüllung Grundstück Stolzenhagen, Flur 3, Flurstück 101 und 174
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Herr Püschel befürwortet das Vorhaben und sieht die Notwendigkeit hier ein Exempel zu statuieren als notwendig an. Die Kostenbeitreibung muss bis zum Ende durchgeführt werden. Die Gemeindevertreter diskutieren zum Sachverhalt. Die Straßenreinigungssatzung muss durchgesetzt werden, so Herr Püschel. Er informiert, dass bereits der Straßenbereich an den Flurstücken 101/0.0 und 174/0.0 mitbetroffen ist. Ob wirklich eine Refinanzierung durch den Eigentümer erfolgt bleibt fraglich.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt, die Straßenreinigung für das Grundstück Gemarkung Stolzenhagen, Flur 3, Flurstück 101 und 174 im Wege der Ersatzvornahme durch den Baubetriebshof des Amtes vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
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