Auszug - Umgang mit Wahlwerbung in der Gemeinde Britz
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Frau Spann erläutert den Inhalt der Informationsvorlage. Eine Änderung der Sondernutzungssatzung, um das Anbringen von Wahlwerbung an den Lichtmasten der Gemeinde zu verbieten, ist zeitlich zu den vorgezogenen Bundestagswahlen im Februar 2025 nicht mehr umzusetzen. Ziel sollte aber sein, Wahlwerbung zukünftig nur noch durch Werbeaufsteller etc. (nicht mehr an gemeindlichen Lichtmasten) zu gestatten.
Eine Kontigentierung von Wahlplakaten wurde durch den Landkreis rechtlich geprüft. Die Umsetzung dieser Regelung wird jedoch als schwierig angesehen. |
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