Auszug - Umgang mit Wahlwerbung in der Gemeinde Britz

 
 
Bauausschuss Britz
TOP: Ö 8.2
Gremium: Bauausschuss Britz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 10.02.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:20
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
BR-2024-085 IV Umgang mit Wahlwerbung in der Gemeinde Britz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Spann erläutert den Inhalt der Informationsvorlage. Eine Änderung der Sondernutzungssatzung, um das Anbringen von Wahlwerbung an den Lichtmasten der Gemeinde zu verbieten, ist zeitlich zu den vorgezogenen Bundestagswahlen im Februar 2025 nicht mehr umzusetzen. Ziel sollte aber sein, Wahlwerbung zukünftig nur noch durch Werbeaufsteller etc. (nicht mehr an gemeindlichen Lichtmasten) zu gestatten.

 

Eine Kontigentierung von Wahlplakaten wurde durch den Landkreis rechtlich geprüft. Die Umsetzung dieser Regelung wird jedoch als schwierig angesehen.