Auszug - Änderung der verkehrsrechtlichen Anordnung "Wohngebiet Oderberger Straße" für den Bereich "Bergstraße"
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Aufgrund des Einwandes von Herrn Oberender wurde der Parkbereich vor den Grundstücken Bergstraße 7 bis 10 durch die Verkehrsbehörde des Landkreises abgeordnet.
Um jedoch Besuchern das Parken im Bereich der Bergstraße zu ermöglichen, soll vor dem Grundstück Bergstraße 12 ein Bereich zum zeitlich befristeten Parken ausgeschildert werden.
Die Ausschussmitglieder machen deutlich, dass dieser Bereich, insbesondere die Einhaltung der zeitlichen Beschränkung, verstärkt kontrolliert werden soll.
Es wird darauf hingewiesen, dass der derzeitige Glasfaserausbau nicht die Anlegung der Versickerungsmulde im Bereich Bergstraße 10 verhindern darf. |
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