Auszug - Vermietung der mobilen Bühne der Gemeinde Chorin - Antrag der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen
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Frau Hecht erläutert zunächst, dass auf Grundlage der Entgelt- und Benutzungsverordnung für die mobile Bühle der Gemeinde Chorin die Kalkulation für die Vermietung erfolgte. Herr Polster stellt die Frage, ob der Betrag nicht gerundet werden kann? Herr Dr. Conrad versteht nicht, warum eine Abstimmung notwendig ist. Herr Matthes, in der Satzung ist dieses Prozedere festgelegt. Herr Krüger – Die Gemeindevertretung Chorin hat am 25. Januar 2025 mit Beschluss Nummer CH-080/2023 eine Entgeltforderung von 330,39 € zzgl. 19% MwSt (entspricht 393,16 €) beschlossen. Warum entfällt die MwSt? Frau Hecht erklärt, dass ab 2025 der Entgeltbetrag von 330,39 € noch nicht der Umsatzsteuerpflicht unterzogen wurde, diese wurde verschoben. Erst ab 2027 wird sie dann erhoben.
Es erfolgt nun die Abstimmung: Empfehlung des Ausschusses an die GV Chorin – einstimmig angenommen. |
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