Auszug - Durchführung einer Einwohnerversammlung sowie einer Einwohnerbefragung zur Errichtung von PV-FFA auf der Gemarkung der Gemeinde Niederfinow

 
 
Gemeindevertretung Niederfinow
TOP: Ö 7.5
Gremium: Gemeindevertretung Niederfinow Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 13.02.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:08 - 21:55
Raum: Informationszentrum Niederfinow
Ort: Informationszentrum Niederfinow, Hebewerkstraße 70a, 16248 Niederfinow
NI-2025-009 Durchführung einer Einwohnerversammlung sowie einer Einwohnerbefragung zur Errichtung von PV-FFA auf der Gemarkung der Gemeinde Niederfinow
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Erwin Schwärzer

Nach einer kurzen Diskussion wurde das Informationsschreiben wie folgt abgeändert:

 

S.1, 3 Absatz, 2 Satz 

…sowie durch einen vergünstigten Strombezuges auch die Einwohnerinnen und Einwohner Niederfinows bringen kann.

 

S.2, 5 Absatz  

Weitere Informationen haben wir für Sie auf der Website des Amtes Britz-Chorin-Oderberg unter [ Website] bereitgestellt.

 

S.4 Informationsfeld 

Wichtig: Für die Ausweisung eines PV-FFA-Sondergebietes ist die Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes und die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens notwendig. Erst nach Abschluss dieser förmlichen Verfahren steht fest, ob und wenn ja, wie PV-FFA auf den von der Gemeinde ausgewiesenen Flächen errichtet werden dürfen.

Bei Erreichung des von der Gemeinde vorgegebenen Flächenziels (max.35ha) werden keinen weiteren Bauleitverfahren zur Errichtung von PV-FFA eröffnet.

 

S.5 Ziele und Prioritäten der Gemeindevertretung kam ein zusätzlicher Punkt unter Anwohnerinnen und Anwohner dürfen nicht beeinträchtigt werden:

  • Keine überirdischen Leitungen für die Anbindung der PV-FFA an das Verteilnetz der Netzbetreibers in Eberswalde

 

S.5 unter Abschnitt

 „Welche Vorteile haben die Einwohnerinnen und Einwohner...“ ist weggefallen

 

S.6 neuer Punkt

„Zusätzliche Wertschätzung vor Ort“ kam dazu

  • Der Anlagenbetreiber soll vertraglich verpflichtet werden, voranging lokale Handwerksbetriebe und Dienstleister in die Errichtung und Pflege der Anlage einzubinden. Dies schafft zusätzlich Wertschöpfung vor Ort und stärkt die lokale Wirtschaft.

 

S.6 „Welche Vorteile kann die Gemeinde Niederfinow durch PV-FFA voraussichtlich erhalten?“

  • neue Punkt „Pachteinnahmen für Gemeindeflächen“ – Die Gemeinde beabsichtigt etwa 3,5ha Gemeindeflächen für die PV-FFA bereitzustellen und kann hierfür voraussichtlich 3.000€/ha erhalten. Erwartete jährliche Einnahmen: ca. 10.500€.
  • der Punkt Gewerbeeinnahmen wurde erweitert: Erwartete jährliche Einnahmen: ca. 70.000€
  • der Punkt „Zusätzliche Wertschöpfung vor Ort“ entfällt

 

Seite 7 neuer Punkt

  • Auf den Punkt gebracht:

Die Gemeinde kann von der Errichtung einer PV-FFA auch finanziell profitieren. Die jährlichen Einnahmen werden auf rund 190.000 € geschätzt. Über die geplante Laufzeit von 30Jahren könnten so insgesamt bis zu 7,5 Mio.€ in den Gemeindehaushalt fließen.

Noch nicht berücksichtigt sind dabei individuelle Vorteile für die Einwohnerinnen und Einwohner, wie ein vergünstigter Stromtarif oder eine finanzielle Beteiligung am Betrieb der PV-FFA. Zudem kann zusätzlich Wertschöpfung für lokale Gewerbetreibenden durch Bau und Pflege der Anlage entstehen.

 

Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, bringt Frau Fürst die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt,

 

  1. am Samstag, den 22. März 2025, um 14 Uhr bis 17 Uhr in der Dorfkirche Niederfinow eine Einwohnerversammlung zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf der Grundlage des von der Gemeindevertretung beschlossenen Kriterienkataloges einzuberufen. Sie beauftragt den Amtsdirektor hierzu unter Beifügung einer Tagesordnung (§ 6 Abs. 2 Hauptsatzung) und der gleichzeitigen Bekanntgabe des Termins für eine vorab am 22. März 2025, von 10 bis 12 Uhr durchzuführende Ortsbegehung einzuladen.

 

  1. Im Zeitraum vom 3. März bis zum 28. März eine Einwohnerbefragung im Wege der Briefwahl durchzuführen (§ 7 Hauptsatzung) und beauftragt den Amtsdirektor damit, die Einwohnerbefragung zu organisieren und die Ergebnisse der Gemeindevertretung vorzulegen.

 

  1. die folgenden Festlegungen für die Durchführung der Einwohnerbefragung (§ 7 Abs. 3 und 4 Hauptsatzung):
  1. Gegenstand der Befragung:
     

„Sind Sie dafür, dass eine Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) auf Grundlage des Kriterienkatalogs auf den von der Gemeinde ausgewiesenen Flächen errichtet werden kann?“
 

Folgende Antwortmöglichkeiten werden vorgesehen: Ja  / Nein

 

  1. Durchführung der Befragung:
     

     Information: Die Information über die Befragung erfolgt schriftlich mit dem Anschreiben der Gemeinde an die Einwohnerinnen und Einwohner, in dem zur Einwohnerversammlung und zur Ortsbegehung eingeladen wird.

     Die Stimmabgabe erfolgt per Briefwahl

     Zeitraum: 3. März bis 28. März 2025
 

  1. Stimmberechtigung
     

Stimmberechtigt sind alle Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind und in Niederfinow entweder mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind.
 

  1. Quorum und Bindung:
     

     Die Gemeindevertretung bindet sich an das Ergebnis der Befragung, sofern:

     mindestens 30 % der Wahlberechtigten an der Befragung teilnehmen, und

     mehr als 50 % der gültigen Stimmen für eine der Alternativen abgegeben werden.

     Enthaltungen werden nicht in die Mehrheitsberechnung einbezogen. Sie zählen jedoch zur Ermittlung der Gesamtbeteiligung und werden separat ausgewiesen, um die Transparenz des Ergebnisses zu gewährleisten.

     Bei einer Mehrheit für die Errichtung von PV-FFA auf der Grundlage des von der Gemeindevertretung beschlossenen Kriterienkataloges wird die Gemeindevertretung eingehende Anträge zur Errichtung von PV-FFA  auf der Grundlage der Festlegungen des Kriterienkatalogs prüfen und bei Vorliegen der Voraussetzungen Bauleitverfahren einleiten, bzw. der Einleitung von Bauleitverfahren zustimmen.

     Bei einer Mehrheit gegen die Errichtung von PV-FFA auf der Grundlage des beschlossenen Kriterienkataloges wird die Gemeindevertretung Anträge zur Einleitung von Bauleitverfahren zur Errichtung von PV-FFA zurückweisen sowie einen Beschluss herbeiführen, mit dem der Kriterienkatalog aufgehoben wird und in dem klargestellt wird, dass die Gemeinde Niederfinow nicht beabsichtigt Flächen für PV-FFA bereitzustellen.

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

9

6

6

0