Auszug - Durchführung einer Einwohnerversammlung sowie einer Einwohnerbefragung zur Errichtung von PV-FFA auf der Gemarkung der Gemeinde Niederfinow
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Nach einer kurzen Diskussion wurde das Informationsschreiben wie folgt abgeändert:
S.1, 3 Absatz, 2 Satz …sowie durch einen vergünstigten Strombezuges auch die Einwohnerinnen und Einwohner Niederfinows bringen kann.
S.2, 5 Absatz Weitere Informationen haben wir für Sie auf der Website des Amtes Britz-Chorin-Oderberg unter [ Website] bereitgestellt.
S.4 Informationsfeld Wichtig: Für die Ausweisung eines PV-FFA-Sondergebietes ist die Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes und die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens notwendig. Erst nach Abschluss dieser förmlichen Verfahren steht fest, ob und wenn ja, wie PV-FFA auf den von der Gemeinde ausgewiesenen Flächen errichtet werden dürfen. Bei Erreichung des von der Gemeinde vorgegebenen Flächenziels (max.35ha) werden keinen weiteren Bauleitverfahren zur Errichtung von PV-FFA eröffnet.
S.5 Ziele und Prioritäten der Gemeindevertretung kam ein zusätzlicher Punkt unter Anwohnerinnen und Anwohner dürfen nicht beeinträchtigt werden:
S.5 unter Abschnitt „Welche Vorteile haben die Einwohnerinnen und Einwohner...“ ist weggefallen
S.6 neuer Punkt „Zusätzliche Wertschätzung vor Ort“ kam dazu
S.6 „Welche Vorteile kann die Gemeinde Niederfinow durch PV-FFA voraussichtlich erhalten?“
Seite 7 neuer Punkt
Die Gemeinde kann von der Errichtung einer PV-FFA auch finanziell profitieren. Die jährlichen Einnahmen werden auf rund 190.000 € geschätzt. Über die geplante Laufzeit von 30Jahren könnten so insgesamt bis zu 7,5 Mio.€ in den Gemeindehaushalt fließen. Noch nicht berücksichtigt sind dabei individuelle Vorteile für die Einwohnerinnen und Einwohner, wie ein vergünstigter Stromtarif oder eine finanzielle Beteiligung am Betrieb der PV-FFA. Zudem kann zusätzlich Wertschöpfung für lokale Gewerbetreibenden durch Bau und Pflege der Anlage entstehen.
Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, bringt Frau Fürst die Beschlussvorlage zur Abstimmung.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt,
„Sind Sie dafür, dass eine Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) auf Grundlage des Kriterienkatalogs auf den von der Gemeinde ausgewiesenen Flächen errichtet werden kann?“ Folgende Antwortmöglichkeiten werden vorgesehen: Ja / Nein
● Information: Die Information über die Befragung erfolgt schriftlich mit dem Anschreiben der Gemeinde an die Einwohnerinnen und Einwohner, in dem zur Einwohnerversammlung und zur Ortsbegehung eingeladen wird. ● Die Stimmabgabe erfolgt per Briefwahl ● Zeitraum: 3. März bis 28. März 2025
Stimmberechtigt sind alle Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind und in Niederfinow entweder mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind.
● Die Gemeindevertretung bindet sich an das Ergebnis der Befragung, sofern: ○ mindestens 30 % der Wahlberechtigten an der Befragung teilnehmen, und ○ mehr als 50 % der gültigen Stimmen für eine der Alternativen abgegeben werden. ● Enthaltungen werden nicht in die Mehrheitsberechnung einbezogen. Sie zählen jedoch zur Ermittlung der Gesamtbeteiligung und werden separat ausgewiesen, um die Transparenz des Ergebnisses zu gewährleisten. ● Bei einer Mehrheit für die Errichtung von PV-FFA auf der Grundlage des von der Gemeindevertretung beschlossenen Kriterienkataloges wird die Gemeindevertretung eingehende Anträge zur Errichtung von PV-FFA auf der Grundlage der Festlegungen des Kriterienkatalogs prüfen und bei Vorliegen der Voraussetzungen Bauleitverfahren einleiten, bzw. der Einleitung von Bauleitverfahren zustimmen. ● Bei einer Mehrheit gegen die Errichtung von PV-FFA auf der Grundlage des beschlossenen Kriterienkataloges wird die Gemeindevertretung Anträge zur Einleitung von Bauleitverfahren zur Errichtung von PV-FFA zurückweisen sowie einen Beschluss herbeiführen, mit dem der Kriterienkatalog aufgehoben wird und in dem klargestellt wird, dass die Gemeinde Niederfinow nicht beabsichtigt Flächen für PV-FFA bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis
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