Auszug - Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Realsteuern der Stadt Oderberg (Hebesatzsatzung)

 
 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg
TOP: Ö 5.6
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 12.02.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:40
Raum: Sporthalle (Vereinsraum)
Ort: Sporthalle, Am Friedenshain 19, 16248 Oderberg
OD-2025-008 Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Realsteuern der Stadt Oderberg (Hebesatzsatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Hecht erläutert die rechtlichen Grundlagen zum vorliegenden Beschluss und ergänzt, dass die Grundsteuerhebesätze entsprechend der Neubewertung durch das Finanzamt veranlagt werden. Bei laufendem Widerspruchsverfahren der Bürger gegen die Finanzbehörde, wird nach der Entscheidung über den Widerspruch nachgesteuert. Daher werden alle Grundstückseigentümer veranlagt und erhalten ggf. Beiträge zurück. Die Bearbeitung der Widersprüche dauert an und liegt nicht in der Zuständigkeit der Kommunen.


Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Realsteuern der Stadt Oderberg (Hebesatzsatzung) gemäß Anlage 1.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

11

6

3

2

0