Auszug - Verzicht auf die Erstellung des Gesamtabschlusses nach § 81 BbgKVerf
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Frau Hecht geht auch hier kurz auf die Beschlussvorlage ein. Es gab eine Änderung in der Kommunalverfassung 2024 und seitdem müssen Beteiligungen zusätzlich zum Jahresabschluss ausgewiesen werden. Lunow-Stolzenhagen hält Aktien bei EON/Edis von 0,1 % und an der BEBG von 0,77 %. Sie erklärt das Für und Wider eines Gesamtabschlusses.
Frau Köppen würde gerne wissen, wo man die Beteiligungen im Jahresabschluss findet. Die Ansparung bei den Mietshäusern war ihr auch noch nicht klar. Frau Hecht sagt, das ist aus der Finanzanlage zum Jahresabschluss zu ersehen.
Frau v. Cysewski verliest den Beschlusstext und lässt wie folgt abstimmen:
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt, gemäß § 81 Abs. 9 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) auf die Erstellung des Gesamtabschlusses zu verzichten, solange sich keine werterhöhenden Veränderungen im Finanzanlagevermögen ergeben.
Abstimmungsergebnis
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