Auszug - Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Realsteuern der Gemeinde Britz (Hebesatzsatzung)
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Hecht erläutert die Notwendigkeit der Grundsteuerreform, und stellt die entsprechenden Phasen bis zu Ermittlung des Hebesatzes vor. Die Zuordnungsquote für die Gemeinde Britz liegt bei 89%, was auch zur Berechnungsgrundlage herangezogen wird, um einen Hebesatz zu ermitteln der einkommensneutral wirkt. Frau Hecht stellt dem Ausschuss die entsprechenden Zahlen vor und nimmt abschließend Bezug auf das Transparenzregister. Der Ausschuss tauscht sich zu den gelieferten Zahlen und entsprechenden Hebesätzen aus. Beschluss wird mehrheitlich empfohlen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |