Auszug - Satzung der Gemeinde Hohenfinow über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer
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Frau Hecht erläutert die Wichtigkeit einer solchen Satzung.
Herr Kindermann stellt die Notwendigkeit einer Zweiwohnungssteuer in Frage und wünscht eine Befristung der Satzung.
Frau Freitag schlägt vor, die Satzung bis zum 31.12.2027 zu befristen, was die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung befürworten.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt die Satzung der Gemeinde Hohenfinow über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer gemäß Anlage 2. Die Gültigkeit wird bis zum 31.12.2027 befristet.
Abstimmungsergebnis
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