Auszug - Übersicht der Löschwasserbehälter und Zisternen in den amtsangehörigenden Gemeinden
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Frau Spann informiert zur Vorlage.
Herr Matthes ergänzt, dass im Einsatzfall alle Wasserentnahmestellen, auch die Hydranten, genutzt werden können. Weiterhin teilt er mit, dass bei der Errichtung von Windenergieanlagen die Vorhaltung von Löschwasser nötig wird, was im Einsatzfall auch für die in der Nähe befindlichen Ortschaften genutzt werden kann.
Herr Gutsche teilt mit, dass die vorhandenen Zisternen meist für den Objektschutz im Rahmen einer Baugenehmigung errichtet wurden. Diese sind seiner Meinung nach nicht dem Löschwasservorrat des Trägers des Brandschutzes zuzurechnen. Weiterhin weist er daraufhin, dass einige Zisternen auf privaten Grundstücken vorhanden sind. Es ist zu klären, ob die dauerhafte Nutzung sichergestellt ist. Zusätzlich sollte geprüft werden, wie mit Investitionen in die Unterhaltung dieser Zisternen umgegangen werden soll. Frau Spann sichert zu, die Grundsicherung an den Wasserentnahmestellen juristisch prüfen und verankern zu lassen.
Herr Matthes teilt mit, dass es sich hierbei lediglich um ein Kataster handelt. Die Bewertung erfolgt im Rahmen der Gefahren- und Risikoanalyse.
Herr Polster weist ausdrücklich darauf hin, dass die grundsätzliche Nutzung gewährleistet werden muss. |
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