Auszug - Verzicht auf die Erstellung des Gesamtabschlusses nach § 81 BbgKVerf

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 8.2
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.02.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45
Raum: Gemeindehaus Chorin
Ort: Gemeindehaus Chorin, Mittelreihe 7, 16230 Chorin
CH-2025-008 Verzicht auf die Erstellung des Gesamtabschlusses nach § 81 BbgKVerf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Hecht erläutert die vorliegende Beschlussvorlage und empfiehlt den Beschluss durch die GV Chorin.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, gemäß § 81 Abs. 9 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) auf die Erstellung des Gesamtabschlusses zu verzichten, solange sich keine werterhöhenden Veränderungen im Finanzanlagevermögen ergeben.  

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

12

11

11

-

-

-