Auszug - Beschluss zur Billigung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Instandsetzung und Modernisierung Ferienobjekt" im OT Sandkrug, Gemarkung Sandkrug, Flur 1, Flst. 110, i. d. F. vom 20.02.2025 -Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Lüdecke bezieht sich auf den Aufstellungsbeschluss von 2022 und gibt das Wort an die zuständige Planerin Frau Bandow weiter, die gerne Fragen der Anwesenden beantworten möchte.
Herr Gülzow fragt nach dem vorhandenen Brunnen und verweist auf den Anschlusszwang bei ZWA. Frau Bandow nimmt das zur Kenntnis und hat diesbezüglich noch von keinen Problemen gehört. Genaueres wird das Planverfahren ergeben. Sie geht nochmal zurück und erzählt, dass der Eigentümer 2022 eine Bauvoranfrage beim Landkreis Barnim gestellt hatte, die aber unter der Auflage einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, zurückgewiesen wurde. Er möchte zudem wissen, wofür das Wirtschaftsgebäude sei. Das ist nur ein Hauswirtschaftshaus zum Betrieb der Bungalows.
Herr Dr. Engel ist aufgrund des Waldbrandschutzes und da unmittelbaren Nähe Objektes zum Wald nicht so wirklich überzeugt. Es gibt keine ausreichenden Abstandsflächen. Frau Bandow meint, im Verfahren wird die Forstbehörde schon etwas dazu schreiben. Er möchte wissen, wer denn abwägt. Frau Lüdecke bekräftigt, dass das erste Wort bei der Gemeinde liegt. Dauerwohnen wird dort ohnehin niemals genehmigt. Zu klären wäre noch, wie lange Ferien sein dürfen.
Es entbrennt eine rege Diskussion bevor Herr Winkelmann zur Vorlage abstimmen lässt. Alle Ausschussmitglieder empfehlen die Beschlussvorlage an den FSA Chorin weiter.
Frau Bandow verlässt den Raum um 19:15 Uhr. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |