Auszug - Grundsatzbeschluss zur Abfallentsorgung der Grundstücke "Altes Bruch" Hausnummer 1-4

 
 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg
TOP: Ö 5.4
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 12.03.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:10
Raum: Sporthalle (Vereinsraum)
Ort: Sporthalle, Am Friedenshain 19, 16248 Oderberg
OD-2025-014 Grundsatzbeschluss zur Abfallentsorgung der Grundstücke "Altes Bruch" Hausnummer 1-4
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Spann weist darauf hin, dass es sich hier um einen Straßenabschnitt handelt, der auch dem Katastrophenschutz dienlich ist. Eine Refinanzierung über den Landeshaushalt könnte möglich sein, jedoch muss die Straße zunächst in einen befahrbaren Zustand versetzt werden. Im Interesse der Stadt sollte die Befahrbarkeit der Straße für die Bürger im Vordergrund stehen.

 

Frau Hähnel weist darauf hin, dass bereits der Bergring nicht mehr angefahren wird. Nun ist das Alte Bruch ebenfalls problematisch. Sie befürchtet, dass der Teufelsberg als nächstes Thema wird.

 

Herr Brandenburg bekräftig, dass für ihn nur die Reparatur Sinn macht. So kann man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen und die Straße befahrbar machen für Rettungsdienst, Abfallentsorgung und Radfahrer.

 

Herr Koth bemängelt, dass der Weg über Jahre nicht instandgesetzt wurde und daher jetzt so runtergekommen ist.

 

Die Bürgermeisterin bezweifelt, dass die 6.000,00 EUR für die Instandsetzung genügen. Frau Spann weist darauf hin, dass man gemäß einer Einschätzung des Bauamtes damit auskömmlich ist. Es wird auch nur eine „Flickschusterei“ betrieben, um die Straße wieder befahrbar zu machen.

 

Die Vorsitzende führt die Abstimmung für beide Varianten gesondert durch.

 

Variante 1:

Ja: 0

Nein: 11

 

Variante 2:

 


Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die

 

Variante 1: Die Errichtung einer Sammelstelle auf dem Wegeflurstück (Gemarkung Oderberg, Flur 7, Flurstück 135) gegenüber von dem Gelände der ehemaligen Werft.

 

 

X  Variante 2: Die Reparatur / Instandsetzung des Weges (Beseitigung schwerwiegender Schäden) sowie eine regelmäßige Unterhaltung des Wegeabschnittes bis zur Gemarkungsgrenze.

 

Der Amtsdirektor wird beauftragt, die konkreten Kosten für die Umsetzung der Maßnahme zu ermitteln, die Leistung auszuschreiben und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

11

11

0

0

0

 


  Beschluss: 12.03.2025 Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen
Termin 26.03.2025 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Haupt- und Ordnungsamt  
Sachbearbeiter/-in: Nadine Richert  
Termin: 26.03.2025 Status: (offen)
Auftrag: