Auszug - Beschluss zur Billigung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Instandsetzung und Modernisierung Ferienobjekt" im OT Sandkrug, Gemarkung Sandkrug, Flur 1, Flst. 110, i. d. F. vom 20.02.2025 -Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 8.5
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.03.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:00
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-2025-015 Beschluss zur Billigung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Instandsetzung und Modernisierung Ferienobjekt" im OT Sandkrug,
Gemarkung Sandkrug, Flur 1, Flst. 110, i. d. F. vom 20.02.2025
-Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Der EA und der OB befürworten die Beschlussvorlage.


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt:

 

1) Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) "Instandsetzung und Modernisierung Ferienobjekt" im OT Sandkrug in der Fassung vom 20.02.2025 bestehend aus Planzeichnung, der Begründung und dem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag (LBP) wird gebilligt.

 

2) Der Vorentwurf des VBP ist mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Absatz 1 BauGB frühzeitig öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslage beträgt einen Monat. Gleichzeitig soll die Einholung der Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erfolgen. Die Beteiligung erfolgt nach § 4 Absatz 1 BauGB.

 

3) Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg wird beauftragt das Verfahren durchzuführen.

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

12

9

9

-

-

-